CORONA
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03.03.2021 Bund-Länder-Beschluss → Öffnungsperspektive in fünf Schritten
Klick hier auf diesen Link, dann bekommt man eine Grafik mit den fünf Schritten angezeigt
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120
Anleitung zum Herunterladen der Corona-Warn-App für das Smartphone
In Baden-Württemberg muss seit dem 27. April 2020 beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen:
- im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
- in Läden und Einkaufszentren
Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe, die frontal zwischen Kunde und Angestellten aufgebaut ist und auch einen seitlichen Schutz gewährleistet. →Quelle
Mundschutzmasken erhalten Sie in den meisten Apotheken und im Handel.
Halten Sie auch bitte das vorgeschriebene Abstandsgebot zu Personen ein.
Um die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken, müssen Menschen einen Mindestabstand von 1,50 Meter halten.
Weitere Informationen zum CORONAVIRUS und zu Verhaltensregeln erfahren Sie auf unserer Seite →GESUNDHEITS-TIPPS
Wichtig: Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.
Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.
Bleiben Sie gesund !
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